• Klasse D1

    Details

     

     

    Kraftfahrzeuge,

     

    die zur Beförderung von mehr als 8

    aber höchstens 16 Personen

    außer dem Fahrzeugführer ausgelegt

    und gebaut sind und deren Länge

    max. 8 m beträgt

    -auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

     

     

     

     

    Unterlagen | Kurse

     

     

    Biometrisches Passbild

     

    Augenärztliches Zeugnis

     

    Ärztliches Zeugnis

     

    Belastungsgutachten

     

    Erste-Hilfe-Kurs 7)

     

     

    Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    Min. Alter

     

     

    21 [5]

     

    Vorbesitzer

     

     

    B

     

     

    Ausbildung

     

     

    Theorie

    Praxis

     

     

     

    Eingeschl. Klassen

     

    -

     

     

     

    Prüfung

     

     

    Theorie

    Praxis

     

     

  • Klasse D1E

    Details

     

     

    Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG.

     

     

     

    Unterlagen | Kurse

     

     

    Biometrisches Passbild

     

    Augenärztliches Zeugnis

     

    Ärztliches Zeugnis

     

    Belastungsgutachten

     

    Erste-Hilfe-Kurs 7)

     

    Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    Min. Alter

     

     

    21 [5]

     

    Vorbesitzer

     

     

    D1

     

     

    Ausbildung

     

     

    Praxis

     

     

     

     

    Eingeschl. Klassen

     

    BE

    bei

    Besitz

    von

    C1: C1E

     

     

     

     

     

    Prüfung

     

     

    Praxis

     

     

     

  • Klasse D

    Details

     

     

    Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger  bis 750 kg zG.

    Unterlagen | Kurse

     

     

    Biometrisches Passbild

     

    Augenärztliches Zeugnis

     

    Ärztliches Zeugnis

     

    Belastungsgutachten

     

    Erste-Hilfe-Kurs7)

     

    Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

     

     

     

     

     

    Min. Alter

     

     

    24 [6]

     

     

     

    Vorbesitzer

     

     

    B

     

     

    Ausbildung

     

     

    Theorie

    Praxis

     

     

     

    Eingeschl. Klassen

     

    D1

     

     

     

    Prüfung

     

     

    Theorie

    Praxis

     

     

  • Klasse DE

    Details

     

     

    Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D  und einem Anhänger über 750 kg zG.

     

     

     

     

    Unterlagen | Kurse

     

     

    Biometrisches Passbild

     

    Augenärztliches Zeugnis

     

    Ärztliches Zeugnis

     

    Belastungsgutachten

     

    Erste-Hilfe-Kurs7)

     

    Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    Min. Alter

     

     

    24 [6]

     

     

     

    Vorbesitz

     

     

    D

     

     

     

     

    Ausbildung

     

     

    Praxis

     

     

     

     

    Eingeschl. Klassen

     

    D1E, BE

     bei Besitz

     von

     C1: C1E

     

     

     

     

     

    Prüfung

     

     

    Praxis

     

     

     

Was darf ich mit den Klassen fahren?

 

  • Klasse D1

    Details

     

     

    Kraftfahrzeuge,

     

    die zur Beförderung von mehr als 8 aber höchstens 16 Personen

    außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge

    max. 8 m beträgt -auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

     

    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B

    Eingeschlossene Klassen:  -

     

     

  • Klasse D1E

    Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG.

     

    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D1

    Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E

     

  • Klasse D

    Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger  bis 750 kg zG.

     

    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B

    Eingeschlossene Klasse: D1

     

     

  • Klasse DE

    Details

     

     

    Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D  und einem Anhänger über 750 kg zG.

     

    Eingeschlossene Klasse: D1

    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D

    Eingeschlossene Klassen:  BE, D1E, bei Besitz von C1: C1E

     

     

Wie alt muss ich für den Führerscheinerwerb sein?

 

  • Klasse D1

    21

     

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

    Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

     

     

     

  • Klasse D1E

    21

     

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

    Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

     

     

  • Klasse D

    24

     

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

    Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

     

     

  • Klasse DE

    21

     

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

    Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

     

     

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens

 

  • Klasse D1

    Theorie

     

    bei Vorbesitz von Klasse  B

     

     

    Grundstoff             6

    Zusatzstoff            10

     

    Doppelstunden (90 Minuten)

    Praxis

     

    bei Vorbesitz von Klasse  B od. C1

     

     

    Grundausbildung     bis 2 Jahre:  41        > 2 Jahre:  16

    Überland                    bis 2 Jahre:  19        > 2 Jahre:  8

    Autobahn                   bis 2 Jahre:  12       >  2 Jahre:  4

    Dunkelheit                 bis 2 Jahre:  7          > 2 Jahre:  4

     

    Fahrstunden (45 Minuten)

    Theorie

     

    bei Vorbesitz von Klasse  C1 od. C

     

     

    Grundstoff             6

    Zusatzstoff            4

     

    Doppelstunden (90 Minuten)

    Praxis

     

    bei Vorbesitz von Klasse C

     

     

    Grundausbildung     bis 2 Jahre:  8       > 2 Jahre:  6

    Überland                    bis 2 Jahre:  8       > 2 Jahre:  4

    Autobahn                   bis 2 Jahre:  4       >  2 Jahre:  2

    Dunkelheit                 bis 2 Jahre:  4        > 2 Jahre:  2

     

    Fahrstunden (45 Minuten)

  • Klasse D1E

    Theorie

    Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

     

    Praxis

     

    4 Fahrstunden Grundausbildung

     

    3 Fahrstunden Überland

     

    1 Fahrstunde Autobahn

     

    1 Fahrstunde Dunkelheit

     

  • Klasse D

    Theorie

     

    bei Vorbesitz von Klasse  B und/oder C1

     

     

    Grundstoff             6

    Zusatzstoff           18 (nur  B)    12 (C1)

     

    Doppelstunden (90 Minuten)

    Praxis

     

    bei Vorbesitz von Klasse  B od. C1

     

     

    Grundausbildung      bis 2 Jahre:  45        > 2 Jahre:  33

    Überland                    bis 2 Jahre:  22        > 2 Jahre:  12

    Autobahn                   bis 2 Jahre:  14       >  2 Jahre:  8

    Dunkelheit                 bis 2 Jahre:  8          > 2 Jahre:  5

     

    Fahrstunden (45 Minuten)

    Theorie

     

    bei Vorbesitz von Klasse  C und/oder D1

     

     

    Grundstoff             6

    Zusatzstoff            8

     

    Doppelstunden (90 Minuten)

    Praxis

     

    bei Vorbesitz von Klasse C

     

     

    Grundausbildung     bis 2 Jahre:  14       > 2 Jahre:  20

    Überland                    bis 2 Jahre:  16      > 2 Jahre:  5

    Autobahn                   bis 2 Jahre:  8       >  2 Jahre:  5

    Dunkelheit                 bis 2 Jahre:  6        > 2 Jahre:  3

     

    Fahrstunden (45 Minuten)

    Praxis

     

    bei Vorbesitz von Klasse D1

     

     

    Grundausbildung     20

    Überland                    5

    Autobahn                   5

    Dunkelheit                 5

     

    Fahrstunden (45 Minuten)

  • Klasse DE

    Theorie

    Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

     

    Praxis

     

    4 Fahrstunden Grundausbildung

     

    3 Fahrstunden Überland

     

    1 Fahrstunde Autobahn

     

    1 Fahrstunde Dunkelheit

     

Welche Prüfungen muss ich machen?

 

  • Klasse D1

    Theorieprüfung ist abzulegen

     

    Fragebogen mit 35 Fragen

     

    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

     

     

     

    Praktische Prüfung ist abzulegen

     

    Dauer mindestens 75 Minuten

     

    (Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

     

     

  • Klasse D1E

    Theorieprüfung entfällt

     

    Praktische Prüfung ist abzulegen

     

    Dauer mindestens 70 Minuten

     

    (Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrtstraße)

     

     

  • Klasse D

    Theorieprüfung ist abzulegen

     

    Fragebogen mit 40 Fragen

     

    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

     

     

    Praktische Prüfung ist abzulegen

     

    Dauer mindestens 75 Minuten

     

    (Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

     

     

     

  • Klasse DE

    Theorieprüfung entfällt

     

    Praktische Prüfung ist abzulegen

     

    Dauer mindestens 70 Minuten

     

    (Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrtstraße)

     

     

Unterlagen und Nachweise . Beizufügen beim Antrag der Fahrerlaubnis

 

  • Klasse D1

     

    Biometrisches Passbild

     

     

     Augenärztliches Zeugnis

     

     

     Ärztliches Zeugnis

     

     

     Belastungsgutachten

     

     

     Erste-Hilfe-Kurs4)

     

     

     Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

  • Klasse D1E

    Biometrisches Passbild

     

     

     Augenärztliches Zeugnis

     

     

     Ärztliches Zeugnis

     

     

     Belastungsgutachten

     

     

     Erste-Hilfe-Kurs4)

     

     

     Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

     

  • Klasse D

    Biometrisches Passbild

     

     

     Augenärztliches Zeugnis

     

     

     Ärztliches Zeugnis

     

     

     Belastungsgutachten

     

     

     Erste-Hilfe-Kurs4)

     

     

     Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

     

     

  • Klasse DE

    Biometrisches Passbild

     

     

     Augenärztliches Zeugnis

     

     

     Ärztliches Zeugnis

     

     

     Belastungsgutachten

     

     

     Erste-Hilfe-Kurs4)

     

     

     Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

Was noch zu beachten ist

 

Sie benötigen mindestens den Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.

Wissenswertes

 

Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.

 

Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.

 

 

Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutsachten erfolgen.

 

 

Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des  Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

 

 

 

zG = zulässige Gesamtmasse

 

 1) Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.

 

2) Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben, können die Klassen D1 und D1E bereits mit 18 Jahren erwerben.

 

3) Die Klassen D und DE können erworben werden:

 

a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km unter den Bedingungen von 2);

b) bereits mit 20 Jahren unter den Bedingungen von 2);

c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr

bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2BKrFQG;

d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.

 

4) nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse

 

 

 

 

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Was können wir für Sie tun?     Tel: 07351-98 30  oder  bc@fahrschule-herzog.de

 

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